Der Begriff Fahrfähigkeit ist definiert als ereignisbezogene und zeitlich begrenzte Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu lenken. Diese Fähigkeit basiert auf der aktuellen körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit. Viele psychiatrische Medikamente ändern das Reaktionsvermögen soweit, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Strassenverkehr (Auto, Motorrad, Mofa, Fahrrad) beeinträchtigt wird. Dies gilt vor allem auch in verstärktem Masse im Zusammenwirken mit Alkohol oder Cannabis.
Im Strassenverkehrsgesetz (SVG, Art. 31 Abs. 2) heisst es: «Wer wegen Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen.»
Arzneimittel, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können: sedierend wirkende Medikamente wie angstlösende Medikamente, Schlaf- und Schmerzmittel, antiallergische Medikamente, Antidepressiva und zahlreiche andere Psychopharmaka (speziell zu Beginn einer medikamentösen Therapie).
Es gibt aber auch Medikamente, die nach einer gewissen Zeit die Fahrfähigkeit erst ermöglichen (Antipsychotika, Antidepressiva, Antiepileptika, Mittel gegen Herzschwäche, hohen Blutdruck, Diabetes u.a.).
Zu erwähnen ist, dass nach Meinung einiger Fachleuten unter unmittelbarer Substanzwirkung von Sedativa, Schlafmitteln, Antidepressiva, Antipsychotika (Neuroleptika), Stimulanzien eine betroffene Person generell fahrunfähig ist.
Während der Einstellungsphase mit psychiatrischen Medikamenten besteht meistens keine Fahrfähigkeit. Dies gilt auch bei Dosiserhöhungen eines Medikaments. Eine Beobachtungsdauer (einige Wochen) hinsichtlich Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit ist sinnvoll. Nach Ausschluss einer Fahrunfähigkeit sollte das Führen eines Fahrzeuges wieder möglich sein.
International Council On Alcohol, Drugs And Traffic Safety, ICADTS