Reisende und psychiatrische Arzneimittel
Reisen in ein Land im Schengenraum Patientinnen und Patienten, die aus der Schweiz in ein Land im Schengenraum reisen und die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung betäubungsmittelhaltige Arzneimittel mit sich führen, müssen bei einer allfälligen Kontrolle eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können. Die gängigsten Betäubungsmittel, die unter Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 … Reisende und psychiatrische Arzneimittel weiterlesen
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