Reisende und psychiatrische Arzneimittel
Reisen in ein Land im Schengenraum Patientinnen und Patienten, die aus der Schweiz in ein Land im Schengenraum reisen und die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung betäubungsmittelhaltige Arzneimittel mit sich führen, müssen bei einer allfälligen Kontrolle eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können. Durch die ärztliche Bescheinigung werden Schwierigkeiten mit Zollbehörden bei Reisen innerhalb des Schengenraums vermieden. … Reisende und psychiatrische Arzneimittel weiterlesen
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